Immer mehr Immobilien in der Schweiz sind mit Solaranlagen ausgestattet. Wenn Sie ein Haus mit bestehender Solaranlage kaufen, stehen Sie vor einer Reihe von Fragen: Gehoert die Anlage automatisch zum Haus? Welche Garantien gehen auf Sie über? Was müssen Sie technisch und rechtlich prüfen? In diesem umfassenden Ratgeber beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um die Übernahme einer Solaranlage beim Hauskauf.
Rechtliche Grundlagen: Gehoert die Solaranlage zum Haus?
Nach Schweizer Recht gilt der Grundsatz, dass Bestandteile einer Liegenschaft mit dem Grundstueck verbunden sind und nicht separat übertragen werden können. Eine fest auf dem Dach montierte Solaranlage gilt in der Regel als Bestandteil des Gebaeudes und geht daher automatisch mit dem Kaufvertrag auf den neuen Eigentuemer über. Dies ist der Normalfall bei Aufdach- und Indach-Anlagen, die fest mit der Gebaeudestruktur verbunden sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn die Solaranlage nicht dem Hauseigentuemer gehoert, sondern einem Dritten, etwa im Rahmen eines Contracting-Modells oder eines Mietvertrags, geht sie nicht automatisch auf den Kaeufer über. In solchen Faellen besteht ein separater Vertrag zwischen dem Eigentuemer der Anlage und dem Eigentuemer des Gebaeudes, der geprüft und gegebenenfalls übernommen werden muss. Auch bei Anlagen, die über Leasing finanziert wurden, können besondere Regelungen gelten. Klaeren Sie daher vor dem Kauf immer, ob die Anlage Eigentum des Verkaesufers ist oder ob Drittperson Rechte an der Anlage haben.
Technische Prüfung vor dem Kauf
Bevor Sie ein Haus mit Solaranlage kaufen, sollten Sie die Anlage von einem unabhängigen Fachmann prüfen lassen. Diese technische Due Diligence umfasst mehrere wichtige Aspekte. Zunaechst das Alter und den Zustand der Komponenten: Wie alt sind die Module, der Wechselrichter und das Montagesystem? Module haben eine typische Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren, Wechselrichter von 10 bis 15 Jahren. Wenn der Wechselrichter bereits 12 Jahre alt ist, steht möglicherweise bald ein kostspieliger Austausch an.
Die Leistungsfähigkeit der Anlage sollte durch eine Messung überprueft werden. Ein Fachmann kann feststellen, ob die Module noch die erwartete Leistung erbringen oder ob altersbedingte Degradation eingetreten ist. Module verlieren typischerweise 0,3 bis 0,5 Prozent ihrer Leistung pro Jahr. Eine 10 Jahre alte Anlage sollte daher noch mindestens 95 Prozent ihrer Nennleistung erbringen.
Die Qualitaet der Installation sollte ebenfalls geprüft werden. Sind die Befestigungen noch fest und die Dachdurchführungen dicht? Sind die Kabel in einwandfreiem Zustand? Gibt es sichtbare Maengel wie Verfaerbungen, Risse oder Delaminationen an den Modulen? Eine gründliche visuelle Inspektion und eine elektrische Prüfung geben Aufschluss über den Gesamtzustand der Anlage.
Dokumentation und Unterlagen prüfen
Lassen Sie sich vom Verkaeufer alle verfügbaren Unterlagen zur Solaranlage aushendigen. Dazu gehören der Installationsvertrag und die Offerte, die technische Dokumentation mit Schaltplaenen und Datenbleattern, das Abnahmeprotokoll und der Sicherheitsnachweis, die Herstellergarantien für Module und Wechselrichter, die Monitoring-Daten der vergangenen Jahre, allfaellige Wartungsprotokolle und die Pronovo-Registrierung und bisherige Vergütungen.
Die Monitoring-Daten sind besonders wertvoll, da sie Ihnen zeigen, wie die Anlage in den vergangenen Jahren performt hat. Vergleichen Sie die tatsaechliche Produktion mit der prognostizierten Leistung. Wenn die Produktion deutlich unter den Erwartungen liegt, kann dies auf technische Probleme hinweisen, die vor dem Kauf geklaert werden sollten.
Garantien und deren Übertragung
Die Übertragung von Garantien beim Hauskauf ist ein wichtiger und oft übersehener Aspekt. Die gesetzliche Gewährleistung des Installateurs ist an den urspruenglichen Werkvertrag gebunden und geht nicht automatisch auf den neuen Eigentuemer über. Sie sollten mit dem Verkaeufer vereinbaren, dass er seine Gewährleistungsansprueche gegenüber dem Installateur an Sie abtritt, sofern die Gewährleistungsfrist noch laeuft.
Herstellergarantien sind in der Regel produktbezogen und nicht personengebunden. Die Leistungsgarantie der Module von 25 Jahren gilt für das Produkt selbst, unabhängig davon, wer es besitzt. Pruefen Sie jedoch die Garantiebedingungen der Hersteller im Detail, da einige Hersteller eine formelle Umregistrierung verlangen. Der Wechselrichter-Hersteller kann ebenfalls eine Umregistrierung erforderlich machen. Kuemmern Sie sich zeitnah nach dem Hauskauf um die Übertragung aller Garantien.
Versicherung und Einspeisevergütung
Nach dem Kauf müssen Sie die Solaranlage bei Ihrer Gebäudeversicherung anmelden, falls sie nicht bereits in der Versicherungspolice des Gebaeudes enthalten ist. In den meisten Kantonen ist die Solaranlage automatisch in der obligatorischen Gebäudeversicherung mitversichert, aber es lohnt sich, dies zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.
Die Einspeisevergütung und die Registrierung bei Pronovo müssen ebenfalls auf den neuen Eigentuemer umgeschrieben werden. Informieren Sie Ihren lokalen Energieversorger über den Eigentuemerwechsel und stellen Sie sicher, dass die Einspeisevergütung kuenftig an Sie ausbezahlt wird. Auch die Pronovo-Registrierung sollte aktualisiert werden, damit allfaellige Nachvergütungen oder Zertifikate korrekt zugeordnet werden.
Bewertung der Solaranlage im Kaufpreis
Die Bewertung einer bestehenden Solaranlage im Kaufpreis einer Immobilie ist oft ein Diskussionspunkt zwischen Kaeufer und Verkaeufer. Als Faustegel gilt: Der Wert einer Solaranlage entspricht dem Zeitwert der Komponenten plus dem kapitalisierten Wert der kuenftigen Stromproduktion, abzueglich absehbarer Investitionen wie Wechselrichter-Austausch. Ein unabhängiger Gutachter oder ein erfahrener Solar-Fachmann kann Ihnen bei der Bewertung helfen.
Beruecksichtigen Sie bei der Bewertung auch den Restwert der Einmalvergütung. Wenn die Anlage die Einmalvergütung bereits erhalten hat, ist dieser Vorteil bereits realisiert und muss nicht doppelt bezahlt werden. Wenn die Einmalvergütung noch aussteht, sollte dies in die Bewertung einfliessen, da der neue Eigentuemer von dieser Zahlung profitieren wird.
Checkliste für den Hauskauf mit Solaranlage
Zusammenfassend sollten Sie beim Kauf eines Hauses mit Solaranlage folgende Punkte prüfen: Eigentumsverhaeltnisse klaeren und allfaellige Drittverträge prüfen, technische Inspektion durch einen unabhängigen Fachmann durchführen lassen, alle Dokumentationen und Unterlagen vom Verkaeufer einfordern, Garantien prüfen und Übertragung vereinbaren, Versicherungsschutz sicherstellen, Einspeisevergütung und Pronovo-Registrierung umschreiben, den Wert der Anlage fair bewerten und im Kaufvertrag die Übernahme der Anlage mit allen Rechten und Pflichten regeln.
Fazit: Gut informiert kaufen
Eine bestehende Solaranlage kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern und Ihnen jahrzehntelang Energiekosten sparen. Voraussetzung ist, dass die Anlage in gutem Zustand ist, alle Garantien übertragen werden und die rechtlichen und administrativen Fragen geklaert sind. Nehmen Sie sich die Zeit für eine gründliche Prüfung und ziehen Sie bei Bedarf einen unabhängigen Solar-Experten hinzu. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition in ein Haus mit Solaranlage sich langfristig auszahlt.
Technische Prüfung vor der Übernahme
Vor der Übernahme einer bestehenden Solaranlage beim Hauskauf sollten Käufer unbedingt eine unabhängige technische Prüfung durchführen lassen. Ein qualifizierter Solarteur kontrolliert den Zustand der Module auf Mikrorisse, Verfärbungen und Zelldefekte, überprüft die elektrischen Verbindungen und bewertet die verbleibende Lebensdauer des Wechselrichters. Fordern Sie vom Verkäufer sämtliche Unterlagen an: Installationsprotokoll, Sicherheitsnachweis, Garantieurkunden und historische Ertragsdaten. Ein Vergleich der tatsächlichen Erträge mit den ursprünglichen Prognosewerten zeigt zuverlässig, ob die Anlage wie erwartet funktioniert oder ob versteckte Mängel vorliegen könnten.
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