Immer mehr Immobilien in der Schweiz sind mit Solaranlagen ausgestattet. Wenn Sie ein Haus mit bestehender Solaranlage kaufen, stehen Sie vor einer Reihe von Fragen: Gehoert die Anlage automatisch zum Haus? Welche Garantien gehen auf Sie über? Was muessen Sie technisch und rechtlich pruefen? In diesem umfassenden Ratgeber beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um die Übernahme einer Solaranlage beim Hauskauf.
Rechtliche Grundlagen: Gehoert die Solaranlage zum Haus?
Nach Schweizer Recht gilt der Grundsatz, dass Bestandteile einer Liegenschaft mit dem Grundstueck verbunden sind und nicht separat übertragen werden koennen. Eine fest auf dem Dach montierte Solaranlage gilt in der Regel als Bestandteil des Gebaeudes und geht daher automatisch mit dem Kaufvertrag auf den neuen Eigentuemer über. Dies ist der Normalfall bei Aufdach- und Indach-Anlagen, die fest mit der Gebaeudestruktur verbunden sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn die Solaranlage nicht dem Hauseigentuemer gehoert, sondern einem Dritten, etwa im Rahmen eines Contracting-Modells oder eines Mietvertrags, geht sie nicht automatisch auf den Kaeufer über. In solchen Faellen besteht ein separater Vertrag zwischen dem Eigentuemer der Anlage und dem Eigentuemer des Gebaeudes, der geprueft und gegebenenfalls übernommen werden muss. Auch bei Anlagen, die über Leasing finanziert wurden, koennen besondere Regelungen gelten. Klaeren Sie daher vor dem Kauf immer, ob die Anlage Eigentum des Verkaesufers ist oder ob Drittperson Rechte an der Anlage haben.
Technische Prüfung vor dem Kauf
Bevor Sie ein Haus mit Solaranlage kaufen, sollten Sie die Anlage von einem unabhaengigen Fachmann pruefen lassen. Diese technische Due Diligence umfasst mehrere wichtige Aspekte. Zunaechst das Alter und den Zustand der Komponenten: Wie alt sind die Module, der Wechselrichter und das Montagesystem? Module haben eine typische Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren, Wechselrichter von 10 bis 15 Jahren. Wenn der Wechselrichter bereits 12 Jahre alt ist, steht moeglicherweise bald ein kostspieliger Austausch an.
Die Leistungsfaehigkeit der Anlage sollte durch eine Messung überprueft werden. Ein Fachmann kann feststellen, ob die Module noch die erwartete Leistung erbringen oder ob altersbedingte Degradation eingetreten ist. Module verlieren typischerweise 0,3 bis 0,5 Prozent ihrer Leistung pro Jahr. Eine 10 Jahre alte Anlage sollte daher noch mindestens 95 Prozent ihrer Nennleistung erbringen.
Die Qualitaet der Installation sollte ebenfalls geprueft werden. Sind die Befestigungen noch fest und die Dachdurchfuehrungen dicht? Sind die Kabel in einwandfreiem Zustand? Gibt es sichtbare Maengel wie Verfaerbungen, Risse oder Delaminationen an den Modulen? Eine gruendliche visuelle Inspektion und eine elektrische Prüfung geben Aufschluss über den Gesamtzustand der Anlage.
Dokumentation und Unterlagen pruefen
Lassen Sie sich vom Verkaeufer alle verfuegbaren Unterlagen zur Solaranlage aushendigen. Dazu gehoeren der Installationsvertrag und die Offerte, die technische Dokumentation mit Schaltplaenen und Datenbleattern, das Abnahmeprotokoll und der Sicherheitsnachweis, die Herstellergarantien für Module und Wechselrichter, die Monitoring-Daten der vergangenen Jahre, allfaellige Wartungsprotokolle und die Pronovo-Registrierung und bisherige Verguetungen.
Die Monitoring-Daten sind besonders wertvoll, da sie Ihnen zeigen, wie die Anlage in den vergangenen Jahren performt hat. Vergleichen Sie die tatsaechliche Produktion mit der prognostizierten Leistung. Wenn die Produktion deutlich unter den Erwartungen liegt, kann dies auf technische Probleme hinweisen, die vor dem Kauf geklaert werden sollten.
Garantien und deren Übertragung
Die Übertragung von Garantien beim Hauskauf ist ein wichtiger und oft übersehener Aspekt. Die gesetzliche Gewährleistung des Installateurs ist an den urspruenglichen Werkvertrag gebunden und geht nicht automatisch auf den neuen Eigentuemer über. Sie sollten mit dem Verkaeufer vereinbaren, dass er seine Gewährleistungsansprueche gegenüber dem Installateur an Sie abtritt, sofern die Gewährleistungsfrist noch laeuft.
Herstellergarantien sind in der Regel produktbezogen und nicht personengebunden. Die Leistungsgarantie der Module von 25 Jahren gilt für das Produkt selbst, unabhaengig davon, wer es besitzt. Pruefen Sie jedoch die Garantiebedingungen der Hersteller im Detail, da einige Hersteller eine formelle Umregistrierung verlangen. Der Wechselrichter-Hersteller kann ebenfalls eine Umregistrierung erforderlich machen. Kuemmern Sie sich zeitnah nach dem Hauskauf um die Übertragung aller Garantien.
Versicherung und Einspeiseverguetung
Nach dem Kauf muessen Sie die Solaranlage bei Ihrer Gebaeudeversicherung anmelden, falls sie nicht bereits in der Versicherungspolice des Gebaeudes enthalten ist. In den meisten Kantonen ist die Solaranlage automatisch in der obligatorischen Gebaeudeversicherung mitversichert, aber es lohnt sich, dies zu überpruefen und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.
Die Einspeiseverguetung und die Registrierung bei Pronovo muessen ebenfalls auf den neuen Eigentuemer umgeschrieben werden. Informieren Sie Ihren lokalen Energieversorger über den Eigentuemerwechsel und stellen Sie sicher, dass die Einspeiseverguetung kuenftig an Sie ausbezahlt wird. Auch die Pronovo-Registrierung sollte aktualisiert werden, damit allfaellige Nachverguetungen oder Zertifikate korrekt zugeordnet werden.
Bewertung der Solaranlage im Kaufpreis
Die Bewertung einer bestehenden Solaranlage im Kaufpreis einer Immobilie ist oft ein Diskussionspunkt zwischen Kaeufer und Verkaeufer. Als Faustegel gilt: Der Wert einer Solaranlage entspricht dem Zeitwert der Komponenten plus dem kapitalisierten Wert der kuenftigen Stromproduktion, abzueglich absehbarer Investitionen wie Wechselrichter-Austausch. Ein unabhaengiger Gutachter oder ein erfahrener Solar-Fachmann kann Ihnen bei der Bewertung helfen.
Beruecksichtigen Sie bei der Bewertung auch den Restwert der Einmalverguetung. Wenn die Anlage die Einmalverguetung bereits erhalten hat, ist dieser Vorteil bereits realisiert und muss nicht doppelt bezahlt werden. Wenn die Einmalverguetung noch aussteht, sollte dies in die Bewertung einfliessen, da der neue Eigentuemer von dieser Zahlung profitieren wird.
Checkliste für den Hauskauf mit Solaranlage
Zusammenfassend sollten Sie beim Kauf eines Hauses mit Solaranlage folgende Punkte pruefen: Eigentumsverhaeltnisse klaeren und allfaellige Drittvertraege pruefen, technische Inspektion durch einen unabhaengigen Fachmann durchfuehren lassen, alle Dokumentationen und Unterlagen vom Verkaeufer einfordern, Garantien pruefen und Übertragung vereinbaren, Versicherungsschutz sicherstellen, Einspeiseverguetung und Pronovo-Registrierung umschreiben, den Wert der Anlage fair bewerten und im Kaufvertrag die Übernahme der Anlage mit allen Rechten und Pflichten regeln.
Fazit: Gut informiert kaufen
Eine bestehende Solaranlage kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern und Ihnen jahrzehntelang Energiekosten sparen. Voraussetzung ist, dass die Anlage in gutem Zustand ist, alle Garantien übertragen werden und die rechtlichen und administrativen Fragen geklaert sind. Nehmen Sie sich die Zeit für eine gruendliche Prüfung und ziehen Sie bei Bedarf einen unabhaengigen Solar-Experten hinzu. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition in ein Haus mit Solaranlage sich langfristig auszahlt.
Unabhaengige Experten-Beratung
Lassen Sie eine bestehende Solaranlage von einem unabhaengigen Experten pruefen, bevor Sie ein Haus kaufen.
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