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Solar Reklamation: Was tun bei Mängeln nach der Installation?

Auch bei sorgfaeltiger Planung und professioneller Installation koennen nach der Inbetriebnahme einer Solaranlage Maengel auftreten. Ob undichte Dachdurchfuehrungen, leistungsschwache Module oder fehlerhafte Verkabelung: Wenn Sie Maengel an Ihrer Solaranlage feststellen, ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche Rechte Sie als Auftraggeber haben, wie Sie bei einer Reklamation vorgehen sollten und wie Sie sich bereits im Vorfeld optimal absichern koennen.

Typische Maengel bei Solaranlagen

Maengel an Solaranlagen lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Montage- und Dachmaengel umfassen undichte Dachdurchfuehrungen, die zu Wasserschaeden fuehren koennen, lose oder falsch montierte Befestigungsklammern, beschaedigte Dachziegel im Bereich der Installation sowie mangelhafte Abdichtung an Durchdringungspunkten. Diese Maengel sind besonders tueckisch, weil sie oft erst bei starkem Regen oder Schnee sichtbar werden und dann bereits erhebliche Schäden verursacht haben koennen.

Elektrische Maengel betreffen die Verkabelung und den Anschluss der Anlage. Dazu gehoeren fehlerhafte oder lockere Steckverbindungen, mangelhafte Erdung und Potentialausgleich, falsch dimensionierte Sicherungen oder Leitungsquerschnitte sowie fehlende oder fehlerhafte Überspannungsschutzeinrichtungen. Elektrische Maengel koennen im schlimmsten Fall zu Braenden fuehren und muessen daher immer mit hoechster Prioritaet behandelt werden.

Leistungsmaengel aeussern sich in einer geringeren Stromproduktion als erwartet. Die Ursachen koennen vielfaeltig sein: falsch ausgerichtete oder verschattete Module, defekte oder leistungsschwache einzelne Module, Fehlfunktionen des Wechselrichters oder eine suboptimale Stringkonfiguration. Leistungsmaengel sind oft schwerer zu erkennen, da sie sich schleichend auswirken.

Ihre Rechte als Auftraggeber nach Schweizer Recht

Das Schweizer Obligationenrecht gibt Ihnen als Auftraggeber bei einem Werkvertrag umfassende Rechte im Falle von Maengeln. Nach Artikel 368 OR haben Sie das Recht, die Beseitigung des Mangels zu verlangen, also Nachbesserung zu fordern. Sie koennen eine Minderung des Preises verlangen, wenn der Mangel nicht behoben werden kann. Bei schwerwiegenden Maengeln koennen Sie sogar vom Vertrag zurücktreten. Zusaetzlich haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn Ihnen durch den Mangel ein Schaden entstanden ist.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unbewegliche Werke betraegt in der Schweiz fuenf Jahre ab der Abnahme. Innerhalb dieser Frist haftet der Installateur für alle Maengel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren. Für Maengel, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht geruegt wurden, erlischt der Anspruch hingegen. Daher ist die sorgfaeltige Abnahme mit Protokollierung so wichtig.

Schritt-für-Schritt: So gehen Sie bei einer Reklamation vor

Schritt 1: Mangel umfassend dokumentieren

Sobald Sie einen Mangel feststellen, dokumentieren Sie ihn umfassend. Machen Sie Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven, notieren Sie das Datum der Entdeckung und beschreiben Sie den Mangel so praezise wie moeglich. Bei Leistungsmaengeln sichern Sie die Monitoring-Daten, die die Minderleistung belegen. Notieren Sie auch die Wetterbedingungen und andere relevante Umstaende. Je besser die Dokumentation, desto staerker ist Ihre Position bei der Reklamation.

Schritt 2: Installateur unverzueglich schriftlich informieren

Informieren Sie Ihren Installateur unverzueglich und schriftlich über den Mangel. Das Schweizer Recht verlangt eine sofortige Maengelruege, sobald der Mangel erkannt wird. Senden Sie ein Einschreiben mit Rueckschein oder eine E-Mail mit Lesebestaetigung. Beschreiben Sie den Mangel praezise, fuegen Sie Ihre Dokumentation bei und setzen Sie dem Installateur eine angemessene Frist zur Besichtigung und Beseitigung des Mangels, in der Regel zwei bis vier Wochen. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und den Versandnachweis sorgfaeltig auf.

Schritt 3: Gemeinsame Besichtigung vor Ort

Vereinbaren Sie einen Termin für eine gemeinsame Besichtigung des Mangels. Bei diesem Termin sollte der Installateur den Mangel anerkennen oder begruendet ablehnen. Dokumentieren Sie das Ergebnis der Besichtigung schriftlich und lassen Sie es von beiden Parteien unterzeichnen. Wenn der Installateur den Mangel anerkennt, vereinbaren Sie einen verbindlichen Termin und eine klare Frist für die Beseitigung. Halten Sie auch fest, wer die Kosten für die Maengelbeseitigung traegt.

Schritt 4: Nachbesserung überwachen

Der Installateur hat das Recht und die Pflicht, den Mangel selbst zu beseitigen. Geben Sie ihm die Gelegenheit dazu und setzen Sie eine angemessene Frist. Überwachen Sie die Nachbesserung und pruefen Sie nach der Behebung, ob der Mangel tatsaechlich vollstaendig beseitigt wurde. Dokumentieren Sie auch die Nachbesserung fotografisch und lassen Sie sich die Maengelfreiheit schriftlich bestaetigen.

Schritt 5: Eskalation bei Nichtreagieren

Wenn der Installateur nicht auf Ihre Maengelruege reagiert oder die Nachbesserung verweigert, haben Sie verschiedene Moeglichkeiten der Eskalation. Sie koennen eine letzte schriftliche Mahnung mit Fristsetzung senden und dabei auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen. Sie koennen die Ombudsstelle Ihres Kantons oder den Hauseigentuemerverband einschalten. Eine Mediation oder Schlichtung kann eine kostenguenstige Alternative zum Gerichtsverfahren sein. Als letztes Mittel bleiben rechtliche Schritte, wobei Sie bei Streitwerten unter CHF 30000 keine Anwaltspflicht haben.

Herstellergarantie vs. Installateur-Gewährleistung

Es ist wichtig, zwischen der Gewährleistung des Installateurs und der Herstellergarantie zu unterscheiden. Die Gewährleistung des Installateurs bezieht sich auf die fachgerechte Ausführung der Installationsarbeiten, also Montage, Verkabelung und Anschluss. Die Herstellergarantie hingegen bezieht sich auf die Funktionsfaehigkeit und Leistung der Komponenten selbst, also Module, Wechselrichter und Speicher.

Bei einem Moduldefekt aufgrund eines Fertigungsfehlers ist der Modulhersteller der richtige Ansprechpartner, bei einer undichten Dachdurchfuehrung hingegen der Installateur. Ein guter Installateur wird sich jedoch auch bei Herstellergarantiefaellen als Ihr Ansprechpartner anbieten und die Reklamation beim Hersteller für Sie abwickeln. Fragen Sie bereits vor der Auftragsvergabe, wie der Installateur mit Garantiefaellen umgeht.

Praevention: So minimieren Sie das Reklamationsrisiko

Die beste Reklamation ist diejenige, die gar nicht erst noetig wird. Minimieren Sie Ihr Risiko, indem Sie einen qualifizierten und zertifizierten Installateur waehlen, der über nachweisliche Erfahrung und positive Kundenbewertungen verfuegt. Schliessen Sie einen detaillierten Werkvertrag ab, der alle wichtigen Punkte regelt. Fuehren Sie die Abnahme sorgfaeltig durch und dokumentieren Sie alle Maengel sofort. Schliessen Sie einen Wartungsvertrag ab, der regelmässige Inspektionen umfasst. Und überpruefen Sie die Monitoring-Daten regelmässig, um Leistungseinbrueche fruehzeitig zu erkennen.

Fazit: Kennen Sie Ihre Rechte und handeln Sie schnell

Maengel an einer Solaranlage sind aergerlich, aber kein Grund zur Panik. Das Schweizer Recht gibt Ihnen als Auftraggeber umfassende Rechte, und bei korrektem Vorgehen koennen die meisten Maengel zuegig und zufriedenstellend behoben werden. Wichtig ist, dass Sie Maengel sofort dokumentieren und schriftlich ruegen, dem Installateur die Moeglichkeit zur Nachbesserung geben und bei Bedarf professionelle Unterstuetzung einschalten. Mit einem qualifizierten Installateur und einem guten Vertrag ist das Reklamationsrisiko von Anfang an gering.

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